Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur einer Krankenkasse steht.
Als PatientIn haben sie das Recht, sich den behandelnden Arzt frei auszuwählen.
Die Vorteile eines Wahlarztes sind meist kurze Wartezeiten auf einen Termin und vor allem ausreichend Zeit für Gespräch, Aufklärung und Behandlung.
Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist möglich aber nicht notwendig.
Rückerstattung durch die Krankenkasse
Beim Wahlarzt muss die Patientin oder der Patient das Honorar zuerst selbst bezahlen. Anschließend kann die Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Die Einreichung der Honorarnote ist bei allen Krankenkassen möglich, jedoch ist die Höhe des rückerstatteten Betrags von Ihrer jeweiligen Krankenkasse abhängig.
Ein Wahlarzt kann Rezepte ausstellen. Diese sind Kassenrezepten gleichgestellt und werden in der Apotheke auch wie ein Kassenrezept behandelt.